Hörgeräte-Ratgeber

Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen?

Liegt eine ärztlich bescheinigte medizinische Notwenigkeit für ein Hörgerät vor, beteiligen sich die Krankenkassen im Schnitt alle sechs Jahre bis zu einem Festbetrag von rund 685,00 € an den Kosten. Lediglich eine einmalige gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Hörgerät muss vom Kunden getragen werden. Entscheidend ist hier der Versichertenstatus (ob gesetzlich oder privat Krankenversichert) und die jeweilige Krankenkasse. Sprechen Sie uns hierzu gerne an, wir beantworten im persönlichen Gespräch alle Fragen. 

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